Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leistungsbeschreibungen (LB)

Entgeltbestimmungen (EB)



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Austrophone®

ChilliCall e.U.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kommunikationsdienste


I. Allgemeine Bestimmungen

1. Grundlage aller mit ChilliCall e.U. (im folgenden ChilliCall genannt), 4030 Linz etabl;  Hotline 0732-77 09 88, www.austrophone.at; Rechtsform: e.U. (im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen); Sitz: Linz; Firmenbuchnummer:  FN 423821 t; Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz, abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die für den jeweiligen Kommunikationsdienst gültigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen. Diese sind über das Internet unter www.austrophone.at abrufbar. Änderungen dieser AGB und der Entgeltbestimmungen werden in geeigneter Form kundgemacht und werden nach ihrer Kundmachung wirksam. Soweit Änderungen für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigend sind, werden diese 2 Monate nach ihrer Kundmachung wirksam. Spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung teilt ChilliCall den Teilnehmern den wesentlichen Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen in geeigneter Form mit. Der Teilnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit ChilliCall bis zum Inkrafttretenszeitpunkt solcher nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen kostenlos zu kündigen.

 

2. Der Teilnehmer hat sich gegenüber ChilliCall eindeutig mit Name [Firma], Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer und Anschrift zu identifizieren. Das Vertragsverhältnis kommt mit schriftlicher oder mündlicher Beauftragung des Kunden sowie Annahme des Auftrages durch ChilliCall zustande. Als Annahme gilt die Zusendung des Willkommenschreibens oder die Freischaltung des Dienstes.

 

3. ChilliCall ist berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Teilnehmer einzuholen. Der Teilnehmer erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten für die Einholung solcher Bonitätsauskünfte verwendet werden. ChilliCall behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen die Annahme eines Auftrages von einer von ChilliCall zu benennenden Sicherheitsleistung des Teilnehmers (z.B. Kaution, Bankgarantie) abhängig zu machen.

 

4. ChilliCall ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Als wichtiger Grund gelten unter anderem ein Zahlungsverzug des Teilnehmers trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist unter Androhung einer Dienstunterbrechung oder Dienstabschaltung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens oder der Missbrauch des Kommunikationsdienstes.

 

5. Erfolgt die Auflösung des Vertrages vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer durch ChilliCall, weil der Teilnehmer einen wichtigen Auflösungsgrund gesetzt hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, der ChilliCall die bis zum Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer ausstehenden Grundentgelte zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Ist der Teilnehmer Konsument im Sinne des KSchG, werden Kostenersparnisse, die bei ChilliCall aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses entstehen, auf die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers angerechnet.

 

6. Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und kommt ein Vertrag als Haustürgeschäft gemäß § 3 KSchG (Haustürgeschäft) oder im Rahmen des Fernabsatzes gemäß § 5e KSchG (Fernabsatz) zu Stande, kann er oder sie binnen einer Woche (Haustürgeschäft) bzw. innerhalb von sieben Werktagen (Fernabsatz) ab Vertragsabschluss mittels schriftlicher Erklärung zurücktreten.

 

7. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung sind die Teilnehmer von ChilliCall nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. ChilliCall ist berechtigt, sich bei Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen und Netze zu bedienen. Ferner kann ChilliCall die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, soweit sie gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG bestehen, mit schuldbefreiender Wirkung auf Dritte übertragen.

 

 

II. Kommunikationsdienstleistungen

 

1. ChilliCall erbringt als Wiederverkäufer Kommunikationsdienste, welche ihr von dritten Kommunikationsdienstebetreibern und Kommunikationsnetzbetreibern (die „Vertragspartner“) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Die Diensteerbringung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Diensteerbringung durch die Vertragspartner. Insbesondere aufgrund von Kapazitätsgrenzen, höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischer Änderungen der Telefonnetze oder sonstiger Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie technischer Gebrechen können kurzfristige Einschränkungen und Unterbrechungen in den ChilliCall-Diensten auftreten. Für Verbraucher im Sinne des KSchG bleiben die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen hiervon unberührt.

 

2. Diensteunterbrechungen und -einschränkungen insbesondere auch Qualitätseinbussen können vom Teilnehmer an der Hotline 070-77 09 88 gemeldet werden. ChilliCall wird - allenfalls mit dem jeweiligen Vertragspartner - nach entsprechenden Meldungen Maßnahmen setzen, die ihr geeignet erscheinen, um die Diensteunterbrechung zu beenden oder die Dienstequalität so schnell wie möglich wieder herzustellen.

 

3. ChilliCall übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von teilnehmerseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate, soweit diese nicht von ChilliCall zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt nicht, wenn der Fehler durch die Dienste von ChilliCall verursacht wurde.

 

4. Bedient sich ChilliCall bei der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten technischer Einrichtungen, die von ihr oder in ihrem Auftrag durch Dritte installiert werden, dürfen diese ausschließlich von ChilliCall oder den von ihr beauftragten Dritten installiert, gewartet, geändert oder demontiert werden. ChilliCall oder von ihr beauftragten Dritten ist jederzeit nach vorheriger Anmeldung Zutritt zu gewähren. Die Installation, Wartung, Änderung oder Demontage dieser technischen Einrichtungen durch den Teilnehmer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ChilliCall zulässig.

 

5. Soweit ChilliCall im Rahmen des Vertragsverhältnisses dem Teilnehmer auf dessen Wunsch bestimmte Gegenstände (mobile Endgeräte, CDs mit Zugangssoftware etc) zusendet, trägt der Teilnehmer mangels gegenteiliger Vereinbarung Risiko und Kosten des Versandes.

 

6. Soweit nicht anders vereinbart bzw. in diesen AGB nicht anders festgelegt, haben Verträge über Kommunikationsdienste eine Mindestlaufzeit von einem Monat beginnend mit dem Zustandekommen des Vertrages. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Monat, wenn es nicht spätestens 30 Tage (1 Monat) vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird, wobei ChilliCall Verbraucher im Sinne des KSchG rechtzeitig auf die zur Verfügung stehende Frist und die Rechtsfolgen hinweisen wird.

 

7. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass - soweit die Möglichkeit der Rufnummernanzeige besteht - der Teilnehmer außer bei Notrufen die Rufnummernanzeige für ein- und ausgehende Anrufe selbstständig und entgeltfrei unterdrücken kann. Bei ausgehenden Anrufen kann die Unterdrückung der Rufnummernanzeige auch für jeden einzelnen Anruf erfolgen.

 

8. Dem Teilnehmer überlassene Geräte und die Kommunikationsdienste sind bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Teilnehmer haftet ChilliCall für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder Überlassung der Geräte an Dritte entstehen.

 

9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für diea Inanspruchnahme von Kommunikationsdiensten notwendigen Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Kennwort, PIN, etc.) sorgsam aufzubewahren, sie geheim zu halten und sie nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis der Zugangsdaten erlangt haben, hat er unverzüglich die Zugangsdaten zu ändern oder ChilliCall mit der Änderung der Zugangsdaten zu beauftragen. Der Teilnehmer hat jeden Schaden zu ersetzen, den er durch missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten schuldhaft verursacht.

 

10. ChilliCall ist berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Teilnehmers, Kommunikationsdienste einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn

(a) der Teilnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist und unter Androhung der Diensteunterbrechung oder –abschaltung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen erfolglos gemahnt wurde;

(b) der Teilnehmer mit Hilfe des Dienstes strafgesetzwidrige Handlungen verwirklicht;

(c) vom Anschluss des Teilnehmers Aktivitäten ausgehen, die sicherheits- oder betriebsgefährdend für ChilliCall oder andere Netzteilnehmer sind, sonst gesetzwidrig oder sittenwidrig sind, bzw. schutzwürdige Interessen von ChilliCall oder Dritter zu verletzen geeignet erscheinen, und der Teilnehmer erfolglos aufgefordert wurde, diese Aktivitäten einzustellen;

(d) der Teilnehmer wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit ChilliCall verletzt und diese Vertragsverletzung trotz Aufforderung nicht einstellt bzw. wieder gutmacht;

(e) der Teilnehmer stirbt, oder über das Vermögen des Teilnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird; oder

(f) dies für die Durchführung erforderlicher technischer oder betrieblicher Maßnahmen (z.B. Routerwartung) notwendig ist, um eine reibungslose Leistungserbringung zu gewährleisten.

 

In den Fällen (a) bis (d) stellt ChilliCall dem Teilnehmer die Kosten solcher Maßnahmen in Rechnung. Besteht das Vertragsverhältnis fort, erfolgt die Wiederaufnahme der Dienste durch ChilliCall erst nach vollständiger Bezahlung allenfalls ausstehender Rechnungen sowie der Kosten der jeweiligen Maßnahmen. Nach Diensteunterbrechung oder –abschaltung bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gemäß 10 (a), hat der Teilnehmer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen unverzüglich zurückzustellen.

 

11. ChilliCall räumt den Kunden die Möglichkeit ein, Dienste aus dem Vertragsverhältnis jeweils bis zur Kreditgrenze in Anspruch zu nehmen. Diese beträgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, € 250,- an angefallenen Entgelten und Bearbeitungsgebühren. Bei entsprechender Bonität kann die Kreditgrenze angemessen erhöht werden, wobei ChilliCall dazu nicht verpflichtet ist. Bei Überschreitung der Kreditgrenze ist ChilliCall berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Teilnehmers, Kommunikationsdienste einzuschränken oder zu unterbrechen.

 

12. Die Kommunikationsdienste der ChilliCall dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch ChilliCall nicht wiederverkauft werden.

 

 

III. Entgelte, Zahlungen

 

1. Die jeweils gültigen Entgeltbestimmungen sind über das Internet unter www.austrophone.at abrufbar.

 

2. Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendermonat. Kommunikationsentgelte werden jeweils zum Letzten eines Monates für das laufende Kalendermonat abgerechnet. Allfällige Wartungs- und Servicegebühren und Verbindungsentgelte (Airtime) sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

 

3. Zahlungen haben spätestens 10 Werktage ab Rechnungsdatum bei ChilliCall einzulangen. Zahlungen, die mittels Bankeinzug erfolgen, werden innerhalb von 3 Tagen nach Versendung der Rechnung durch ChilliCall abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist der Teilnehmer zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz verpflichtet. Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), betragen die Verzugszinsen 5 % p.a. ChilliCall behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

 

4. Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises dargestellt, sofern der Teilnehmer dem nicht widerspricht. ChilliCall stellt den Einzelentgeltnachweis grundsätzlich elektronisch zur Verfügung. Auf Verlangen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den Einzelentgeltnachweis einmal pro Abrechnungszeitraum entgeltfrei in Papierform zu erhalten.

 

5. Einwendungen gegen die Rechnung sind vom Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bei ChilliCall schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Forderung als vom Teilnehmer anerkannt. ChilliCall wird auf der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist und die Rechtsfolge aufmerksam machen. Bei Einwendungen überprüft ChilliCall alle der Rechnung zu Grunde gelegten Faktoren und bestätigt schriftlich die Richtigkeit der Rechnung oder ändert diese entsprechend. Kommt es im Rahmen dieses Verfahrens zu keiner Einigung zwischen ChilliCall und dem Teilnehmer, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den Streitfall der Regulierungsbehörde vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fälligkeit des bestrittenen Rechnungsbetrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben. Unabhängig davon kann ChilliCall einen Betrag der in der Höhe dem Durchschnittswert der letzten 3 Monate entspricht, sofort fällig stellen. Für den Fall der Unrichtigkeit der Einwendungen ist ChilliCall berechtigt, die vereinbarten Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verrechnen.

 

6. Treten bei der Abrechnung Fehler auf, die sich zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnten, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, wird ein Betrag, der dem Durchschnittswert der letzten 3 Monate bzw. bei kürzerer Vertragsdauer dem Durchschnittswert der vorliegenden Monate entspricht, in Rechnung gestellt.

 

7. Gegen Ansprüche von ChilliCall kann der Teilnehmer nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG. ChilliCall ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Teilnehmers aufzurechnen. Insbesondere kann eine vom Teilnehmer erbrachte Sicherheitsleistung gegen Forderungen der ChilliCall aufgerechnet werden.

 

 

IV. Haftung, Gewährleistung

 

1. ChilliCall und seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Teilnehmer ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Ist der Geschädigte Unternehmer im Sinne des KSchG ist die Haftung überdies mit € 750,-- pro Schadensfall begrenzt.

 

2. ChilliCall leistet nur für Mängel Gewähr, die zum Übergabezeitpunkt bestanden haben. Gewähr wird primär durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache geleistet. Bei Mängeln steht dem Teilnehmer die Hotline 070-77 09 88 zur Verfügung.

 

 

V. Besondere Bestimmungen Festnetz

 

1. ChilliCall erbringt Festnetzdienste im Wege des Wiederverkaufs von Diensten, die über Verbindungsnetzbetreiberauswahl oder Verbindungsnetzbetreibervorauswahl von den Vertragspartnern angeboten werden. Nach entsprechender Vereinbarung stellt ChilliCall dem Teilnehmer besondere Geräte (Router) zur Verfügung. Service und Wartung dieser Geräte obliegt ChilliCall. Für Beschädigungen und Verlust haftet der Teilnehmer.

 

Die Freischaltung von Festnetzdiensten und die Diensteerbringung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen ab Beauftragung durch den Teilnehmer, dies unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden übermittelten Daten korrekt und vollständig sind und die Diensteerbringung beim Kunden technisch möglich ist.

 

2. Überlassene Geräte (Router) bleiben im Eigentum von ChilliCall. Eine Weiterveräußerung bzw. eine Nutzung der überlassenen Geräte für andere als die Dienste der ChilliCall ist untersagt und stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für ChilliCall dar. Nach Ende des Vertrages hat der Teilnehmer die Geräte unaufgefordert und auf eigene Kosten an ChilliCall zu retournieren. Retourniert der Teilnehmer die Geräte nicht, hat er oder sie der ChilliCall den Wiederbeschaffungswert der Geräte zu ersetzen.

 

 

VIII. Datenschutz

 

1. ChilliCall ermittelt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Teilnehmers bestehend aus Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Geburtsdatum, Wohnadresse, Teilnehmernummer, E-Mail Adresse und sonstiger Kontaktinformation für Informationen über das Vertragsverhältnis und Bonität des Teilnehmers bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gemäß dem Telekommunikationsgesetz in dem Ausmaß, welches zur Erbringung und Verrechnung der vereinbarten Dienstleistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch ChilliCall erforderlich ist.

 

2. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ChilliCall personenbezogene Daten zu Marketingzwecken für ChilliCall eigene Maßnahmen nutzt. Diese Zustimmung kann jederzeit vom Teilnehmer widerrufen werden.

 

3. Der Teilnehmer stimmt der Zusendung von E-Mail und SMS-Nachrichten durch ChilliCall auch zu Werbezwecken für ChilliCall eigene Maßnahmen zu. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

 

 

IX. Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht.

 

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Linz. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.

 

3. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann ChilliCall oder der Teilnehmer in Streit- oder Beschwerdefällen ein Streitbeilegungsverfahren gemäß § 122 Telekommunikationsgesetz 2003 einleiten.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Regelungslücken im Vertrag. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG.

 

5. Der Teilnehmer hat Änderungen seines Namens und seiner Anschrift ChilliCall umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem Teilnehmer zugegangen, wenn sie an die vom Teilnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.

 

6. Der Teilnehmer wird auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 hingewiesen.

 

Stand: 10.2.2022


 
 
 
 

 
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