Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2006 der Schlichtungsstelle bei der RTR GmbH:
5.1. Die Taktung:
Bei der Taktverrechnung (nach Zeittakten) wird für jedes Telefonat die Verbindungsdauer (ab Herstellung der Verbindung bis zum Ende des Gesprächs) gemessen. Kommt ein Sekundentakt (1/1) zur Anwendung, zahlen die Kunden genau entsprechend der Anzahl an Sekunden, die sie telefoniert haben. Bei einem 30-Sekunden-Takt (30/30) muss jeweils für angefangene 30 Sekunden der Preis für volle 30 Sekunden bezahlt werden. Viele Betreiber sehen bei der Verrechnung eines Gesprächs zunächst einen längeren Taktzyklus und dann kürzere Taktzyklen vor, so zum Beispiel sekundengenaue Abrechnung nach der ersten Minute (60/1), was einer Mindesttarifierungsdauer von einer Minute entspricht und danach einer Abrechnung in 1-Sekunden-Schritten.
Spannend ist die Betrachtung der Folgen einer Abrechnung in Takten hinsichtlich einer Gesamtrechnung. Wie sich die unterschiedlichen Taktungen auf der Telefonrechnung nämlich tatsächlich auswirken, d.h. wie viel im Vergleich zu einer absolut genauen Abrechnung mehr bezahlt werden muss, lässt sich nur schwer beziffern. Im Wesentlichen hängt dies vom konkreten Telefonieverhalten ab. Für ein exaktes Ergebnis müsste jedes einzelne Telefonat der Abrechnungsperiode ausgewertet und jeweils die Differenz zwischen dem nominellen Entgelt (Kosten bei einer genauen 1/1 Tarifierung) und dem tatsächlich verrechneten Entgelt ausgerechnet werden.
Werden diese Beträge summiert, wird klar, wie viel mehr zu bezahlen ist.
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema als PDF: STR Bericht 2006
Wikipedia enthält zu diesem Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Taktung