Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungsbeschreibungen (LB)
Entgeltbestimmungen (EB)
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Austrophone®
ChilliCall e.U.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Kommunikationsdienste
I. Allgemeine
Bestimmungen
1. Grundlage
aller mit ChilliCall e.U. (im folgenden ChilliCall genannt), 4030 Linz etabl; Hotline 0732-77 09 88, www.austrophone.at; Rechtsform: e.U. (im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen); Sitz: Linz; Firmenbuchnummer: FN 423821 t; Firmenbuchgericht:
Landesgericht Linz, abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die für den jeweiligen
Kommunikationsdienst gültigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen.
Diese sind über das Internet unter www.austrophone.at abrufbar. Änderungen
dieser AGB und der Entgeltbestimmungen werden in geeigneter Form kundgemacht
und werden nach ihrer Kundmachung wirksam. Soweit Änderungen für den Teilnehmer
nicht ausschließlich begünstigend sind, werden diese 2 Monate nach ihrer
Kundmachung wirksam. Spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung teilt ChilliCall den Teilnehmern den wesentlichen Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden
Änderungen in geeigneter Form mit. Der Teilnehmer ist berechtigt, das
Vertragsverhältnis mit ChilliCall bis zum Inkrafttretenszeitpunkt solcher nicht ausschließlich
begünstigenden Änderungen kostenlos zu kündigen.
2. Der
Teilnehmer hat sich gegenüber ChilliCall eindeutig mit Name [Firma], Geburtsdatum
oder Firmenbuchnummer und Anschrift zu identifizieren. Das Vertragsverhältnis
kommt mit schriftlicher oder mündlicher Beauftragung des Kunden sowie Annahme
des Auftrages durch ChilliCall zustande. Als Annahme gilt die Zusendung des
Willkommenschreibens oder die Freischaltung des Dienstes.
3. ChilliCall ist
berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Teilnehmer einzuholen. Der Teilnehmer
erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass seine personenbezogenen
Daten für die Einholung solcher Bonitätsauskünfte verwendet werden. ChilliCall behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen die Annahme eines Auftrages
von einer von ChilliCall zu benennenden Sicherheitsleistung des Teilnehmers (z.B.
Kaution, Bankgarantie) abhängig zu machen.
4. ChilliCall ist
berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit
sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Als wichtiger Grund gelten unter
anderem ein Zahlungsverzug des Teilnehmers trotz Setzung einer mindestens
zweiwöchigen Nachfrist unter Androhung einer Dienstunterbrechung oder
Dienstabschaltung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines
solchen mangels kostendeckenden Vermögens oder der Missbrauch des
Kommunikationsdienstes.
5. Erfolgt die
Auflösung des Vertrages vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer
durch ChilliCall, weil der Teilnehmer einen wichtigen Auflösungsgrund gesetzt hat,
ist der Teilnehmer verpflichtet, der ChilliCall die bis zum Ablauf einer
allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer ausstehenden Grundentgelte zu
bezahlen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Ist
der Teilnehmer Konsument im Sinne des KSchG, werden Kostenersparnisse, die bei ChilliCall aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses entstehen, auf die
Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers angerechnet.
6. Ist der
Teilnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und kommt
ein Vertrag als Haustürgeschäft gemäß § 3 KSchG (Haustürgeschäft) oder im
Rahmen des Fernabsatzes gemäß § 5e KSchG (Fernabsatz) zu Stande, kann er oder
sie binnen einer Woche (Haustürgeschäft) bzw. innerhalb von sieben Werktagen
(Fernabsatz) ab Vertragsabschluss mittels schriftlicher Erklärung zurücktreten.
7. Ohne
vorherige schriftliche Zustimmung sind die Teilnehmer von ChilliCall nicht
berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. ChilliCall ist berechtigt, sich bei Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer
Unternehmen und Netze zu bedienen. Ferner kann ChilliCall die Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag, soweit sie gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG
bestehen, mit schuldbefreiender Wirkung auf Dritte übertragen.
II.
Kommunikationsdienstleistungen
1. ChilliCall erbringt als Wiederverkäufer Kommunikationsdienste, welche ihr von dritten Kommunikationsdienstebetreibern und
Kommunikationsnetzbetreibern (die „Vertragspartner“) gegen Entgelt zur
Verfügung gestellt werden. Die Diensteerbringung erfolgt ausschließlich nach
Maßgabe der Diensteerbringung durch die Vertragspartner. Insbesondere aufgrund
von Kapazitätsgrenzen, höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, behördlichen
Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischer
Änderungen der Telefonnetze oder sonstiger Anlagen oder bei Reparatur- und
Wartungsarbeiten sowie technischer Gebrechen können kurzfristige
Einschränkungen und Unterbrechungen in den ChilliCall-Diensten auftreten. Für
Verbraucher im Sinne des KSchG bleiben die allgemeinen
Gewährleistungsbestimmungen hiervon unberührt.
2. Diensteunterbrechungen und -einschränkungen insbesondere auch
Qualitätseinbussen können vom Teilnehmer an der Hotline 070-77 09 88 gemeldet
werden. ChilliCall wird - allenfalls mit dem jeweiligen Vertragspartner - nach
entsprechenden Meldungen Maßnahmen setzen, die ihr geeignet erscheinen, um die
Diensteunterbrechung zu beenden oder die Dienstequalität so schnell wie möglich
wieder herzustellen.
3. ChilliCall übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von
teilnehmerseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie
insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate, soweit diese nicht
von ChilliCall zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden.
Dies gilt nicht, wenn der Fehler durch die Dienste von ChilliCall verursacht
wurde.
4. Bedient sich ChilliCall bei der Bereitstellung von
Kommunikationsdiensten technischer Einrichtungen, die von ihr oder in ihrem
Auftrag durch Dritte installiert werden, dürfen diese ausschließlich von ChilliCall oder den von ihr beauftragten Dritten installiert, gewartet, geändert oder
demontiert werden. ChilliCall oder von ihr beauftragten Dritten ist jederzeit nach
vorheriger Anmeldung Zutritt zu gewähren. Die Installation, Wartung, Änderung
oder Demontage dieser technischen Einrichtungen durch den Teilnehmer selbst
oder durch von ihm beauftragte Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch ChilliCall zulässig.
5. Soweit ChilliCall im Rahmen des Vertragsverhältnisses dem Teilnehmer
auf dessen Wunsch bestimmte Gegenstände (mobile Endgeräte, CDs mit
Zugangssoftware etc) zusendet, trägt der Teilnehmer mangels gegenteiliger
Vereinbarung Risiko und Kosten des Versandes.
6. Soweit nicht anders vereinbart bzw. in diesen AGB nicht anders
festgelegt, haben Verträge über Kommunikationsdienste eine Mindestlaufzeit von
einem Monat beginnend mit dem Zustandekommen des Vertrages. Das
Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Monat, wenn es nicht
spätestens 30 Tage (1 Monat) vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird,
wobei ChilliCall Verbraucher im Sinne des KSchG rechtzeitig auf die zur Verfügung
stehende Frist und die Rechtsfolgen hinweisen wird.
7. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass - soweit die
Möglichkeit der Rufnummernanzeige besteht - der Teilnehmer außer bei Notrufen
die Rufnummernanzeige für ein- und ausgehende Anrufe selbstständig und
entgeltfrei unterdrücken kann. Bei ausgehenden Anrufen kann die Unterdrückung
der Rufnummernanzeige auch für jeden einzelnen Anruf erfolgen.
8. Dem Teilnehmer überlassene Geräte und die Kommunikationsdienste sind
bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Teilnehmer haftet ChilliCall für Schäden, die
durch Verlust, Beschädigung oder Überlassung der Geräte an Dritte entstehen.
9. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für diea Inanspruchnahme von Kommunikationsdiensten notwendigen Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Kennwort, PIN, etc.) sorgsam aufzubewahren, sie geheim zu halten und sie nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis der Zugangsdaten erlangt haben, hat er unverzüglich die Zugangsdaten zu ändern oder ChilliCall mit der Änderung der Zugangsdaten zu beauftragen. Der Teilnehmer hat jeden Schaden zu ersetzen, den er durch missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten schuldhaft verursacht.
10. ChilliCall ist berechtigt, nach vorheriger Verständigung des
Teilnehmers, Kommunikationsdienste einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn
(a) der Teilnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist und
unter Androhung der Diensteunterbrechung oder –abschaltung und Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen erfolglos gemahnt wurde;
(b) der Teilnehmer mit Hilfe des Dienstes strafgesetzwidrige Handlungen
verwirklicht;
(c) vom Anschluss des Teilnehmers Aktivitäten ausgehen, die
sicherheits- oder betriebsgefährdend für ChilliCall oder andere Netzteilnehmer
sind, sonst gesetzwidrig oder sittenwidrig sind, bzw. schutzwürdige Interessen
von ChilliCall oder Dritter zu verletzen geeignet erscheinen, und der Teilnehmer
erfolglos aufgefordert wurde, diese Aktivitäten einzustellen;
(d) der Teilnehmer wesentliche Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis mit ChilliCall verletzt und diese Vertragsverletzung trotz
Aufforderung nicht einstellt bzw. wieder gutmacht;
(e) der Teilnehmer stirbt, oder über das Vermögen des Teilnehmers ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird; oder
(f) dies für die Durchführung erforderlicher technischer oder
betrieblicher Maßnahmen (z.B. Routerwartung) notwendig ist, um eine
reibungslose Leistungserbringung zu gewährleisten.
In den Fällen (a) bis (d) stellt ChilliCall dem Teilnehmer die Kosten
solcher Maßnahmen in Rechnung. Besteht das Vertragsverhältnis fort, erfolgt die
Wiederaufnahme der Dienste durch ChilliCall erst nach vollständiger Bezahlung
allenfalls ausstehender Rechnungen sowie der Kosten der jeweiligen Maßnahmen.
Nach Diensteunterbrechung oder –abschaltung bei Zahlungsverzug oder
Zahlungsunfähigkeit gemäß 10 (a), hat der Teilnehmer unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Sachen unverzüglich zurückzustellen.
11. ChilliCall räumt den Kunden die Möglichkeit ein, Dienste aus dem
Vertragsverhältnis jeweils bis zur Kreditgrenze in Anspruch zu nehmen. Diese
beträgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, € 250,- an angefallenen Entgelten
und Bearbeitungsgebühren. Bei entsprechender Bonität kann die Kreditgrenze
angemessen erhöht werden, wobei ChilliCall dazu nicht verpflichtet ist. Bei Überschreitung
der Kreditgrenze ist ChilliCall berechtigt, nach vorheriger Verständigung des
Teilnehmers, Kommunikationsdienste einzuschränken oder zu unterbrechen.
12. Die Kommunikationsdienste der ChilliCall dürfen ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung durch ChilliCall nicht wiederverkauft werden.
III. Entgelte, Zahlungen
1. Die jeweils gültigen Entgeltbestimmungen sind über das Internet
unter www.austrophone.at abrufbar.
2. Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendermonat.
Kommunikationsentgelte werden jeweils zum Letzten eines Monates für das
laufende Kalendermonat abgerechnet. Allfällige Wartungs- und Servicegebühren
und Verbindungsentgelte (Airtime) sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung
fällig.
3. Zahlungen haben spätestens 10 Werktage ab Rechnungsdatum bei ChilliCall einzulangen. Zahlungen, die mittels Bankeinzug erfolgen, werden innerhalb von 3
Tagen nach Versendung der Rechnung durch ChilliCall abgebucht. Bei Zahlungsverzug
ist der Teilnehmer zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem
Basiszinssatz verpflichtet. Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), betragen die Verzugszinsen 5 % p.a. ChilliCall behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
4. Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises
dargestellt, sofern der Teilnehmer dem nicht widerspricht. ChilliCall stellt den
Einzelentgeltnachweis grundsätzlich elektronisch zur Verfügung. Auf Verlangen
hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den Einzelentgeltnachweis einmal pro
Abrechnungszeitraum entgeltfrei in Papierform zu erhalten.
5. Einwendungen gegen die Rechnung sind vom Teilnehmer innerhalb von
vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bei ChilliCall schriftlich zu erheben,
ansonsten gilt die Forderung als vom Teilnehmer anerkannt. ChilliCall wird auf der
Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist und die Rechtsfolge
aufmerksam machen. Bei Einwendungen überprüft ChilliCall alle der Rechnung zu
Grunde gelegten Faktoren und bestätigt schriftlich die Richtigkeit der Rechnung
oder ändert diese entsprechend. Kommt es im Rahmen dieses Verfahrens zu keiner
Einigung zwischen ChilliCall und dem Teilnehmer, hat der Teilnehmer die
Möglichkeit, den Streitfall der Regulierungsbehörde vorzulegen. Ab diesem
Zeitpunkt ist die Fälligkeit des bestrittenen Rechnungsbetrages bis zur
Streitbeilegung aufgeschoben. Unabhängig davon kann ChilliCall einen Betrag der in
der Höhe dem Durchschnittswert der letzten 3 Monate entspricht, sofort fällig
stellen. Für den Fall der Unrichtigkeit der Einwendungen ist ChilliCall berechtigt,
die vereinbarten Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verrechnen.
6. Treten bei der Abrechnung Fehler auf, die sich zum Nachteil des
Teilnehmers ausgewirkt haben könnten, und lässt sich das richtige Entgelt nicht
ermitteln, wird ein Betrag, der dem Durchschnittswert der letzten 3 Monate bzw.
bei kürzerer Vertragsdauer dem Durchschnittswert der vorliegenden Monate
entspricht, in Rechnung gestellt.
7. Gegen Ansprüche von ChilliCall kann der Teilnehmer nur mit gerichtlich
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für
Verbraucher im Sinne des KSchG. ChilliCall ist berechtigt, mit eigenen Forderungen
gegen Forderungen des Teilnehmers aufzurechnen. Insbesondere kann eine vom
Teilnehmer erbrachte Sicherheitsleistung gegen Forderungen der ChilliCall aufgerechnet werden.
IV. Haftung, Gewährleistung
1. ChilliCall und seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
außer bei Personenschäden, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden,
entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Teilnehmer
ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Haftungsausschluss
nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Ist der
Geschädigte Unternehmer im Sinne des KSchG ist die Haftung überdies mit €
750,-- pro Schadensfall begrenzt.
2. ChilliCall leistet nur für Mängel Gewähr, die zum Übergabezeitpunkt
bestanden haben. Gewähr wird primär durch Verbesserung oder Austausch der
mangelhaften Sache geleistet. Bei Mängeln steht dem Teilnehmer die Hotline 070-77
09 88 zur Verfügung.
V. Besondere Bestimmungen Festnetz
1. ChilliCall erbringt Festnetzdienste im Wege des Wiederverkaufs von
Diensten, die über Verbindungsnetzbetreiberauswahl oder
Verbindungsnetzbetreibervorauswahl von den Vertragspartnern angeboten werden.
Nach entsprechender Vereinbarung stellt ChilliCall dem Teilnehmer besondere Geräte
(Router) zur Verfügung. Service und Wartung dieser Geräte obliegt ChilliCall. Für
Beschädigungen und Verlust haftet der Teilnehmer.
Die Freischaltung von Festnetzdiensten und die Diensteerbringung
erfolgt innerhalb von 7 Werktagen ab Beauftragung durch den Teilnehmer, dies
unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden übermittelten Daten korrekt und
vollständig sind und die Diensteerbringung beim Kunden technisch möglich ist.
2. Überlassene Geräte (Router) bleiben im Eigentum von ChilliCall. Eine
Weiterveräußerung bzw. eine Nutzung der überlassenen Geräte für andere als die
Dienste der ChilliCall ist untersagt und stellt einen außerordentlichen
Kündigungsgrund für ChilliCall dar. Nach Ende des Vertrages hat der Teilnehmer die
Geräte unaufgefordert und auf eigene Kosten an ChilliCall zu retournieren.
Retourniert der Teilnehmer die Geräte nicht, hat er oder sie der ChilliCall den
Wiederbeschaffungswert der Geräte zu ersetzen.
VIII. Datenschutz
1. ChilliCall ermittelt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten
des Teilnehmers bestehend aus Vor- und Familiennamen, akademischem Grad,
Geburtsdatum, Wohnadresse, Teilnehmernummer, E-Mail Adresse und sonstiger
Kontaktinformation für Informationen über das Vertragsverhältnis und Bonität
des Teilnehmers bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gemäß dem
Telekommunikationsgesetz in dem Ausmaß, welches zur Erbringung und Verrechnung
der vereinbarten Dienstleistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten
durch ChilliCall erforderlich ist.
2. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ChilliCall personenbezogene Daten zu
Marketingzwecken für ChilliCall eigene Maßnahmen nutzt. Diese Zustimmung kann
jederzeit vom Teilnehmer widerrufen werden.
3. Der Teilnehmer stimmt der Zusendung von E-Mail und SMS-Nachrichten
durch ChilliCall auch zu Werbezwecken für ChilliCall eigene Maßnahmen zu. Der
Teilnehmer hat die Möglichkeit, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen gegenüber
Unternehmern im Sinne des KSchG der Schriftform. Es gilt österreichisches
Recht.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Linz. Für Verbraucher im Sinne des KSchG
gilt der Gerichtsstand des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden
Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung
gemäß § 14 KSchG.
3. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann ChilliCall oder der Teilnehmer in Streit- oder Beschwerdefällen ein
Streitbeilegungsverfahren gemäß § 122 Telekommunikationsgesetz 2003 einleiten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch
eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von
Regelungslücken im Vertrag. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher im Sinne
des KSchG.
5. Der Teilnehmer hat Änderungen seines Namens und seiner Anschrift ChilliCall umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten
Schriftstücke als dem Teilnehmer zugegangen, wenn sie an die vom Teilnehmer
zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.
6. Der Teilnehmer wird auf das Bestehen der einheitlichen europäischen
Notrufnummer 112 hingewiesen.
Stand: 10.2.2022