Austrophone®
by ChilliCall e.U.
Entgeltbestimmungen (EB)
für Kommunikationsdienste
Einleitung:
Die nachfolgend angeführten Entgeltbestimmungen sind unter www.austrophone.at öffentlich zugänglich und abrufbar.
Auspreisungen ohne USt. Angabe, gelten immer als incl. der
gesetzlichen 20 % USt. und in EUR ausgewiesen.
Begriffserläuterungen
(auch im Glossar ersichtlich):
Netzbetreibervorauswahl (engl. Carrier Preselection – CPS) =
Direktanschaltung am Wählamt zum Netzbetreiber ihrer Wahl;
TA = Telekom Austria
AGB = Allgemeine
Geschäftsbedingungen
LB =
Leistungsbeschreibung eines Produktes
EB = Entgeltbestimmungen
I. Allgemeine
Entgeltbestimmungen:
A) Allgemeine Entgelte: excl. USt. Incl. USt.
1. Postalische Rechnung € 3,-- € 3,60
2. Rechnungskopie € 3,-- € 3,60
3. Zahlscheinentgelt € 3,-- € 3,60
4. Mahnspesen € 6,-- € 7,20
5. Rückleitungsspesen bei Bankeinzug
pauschal € 12,50 € 15,--
6. Durch Mahnung ausgelöste
Teil-/Vollsperre € 20,-- € 24,--
7. Zusätzlicher Einzelentgeltnachweis € 4,-- € 4,80
B) Schadenersatzregelung – Bankeinzugsermächtigungsverfahren:
Wird vom Kunden keine Ermächtigung für den Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, eine bereits erteilte Ermächtigung widerrufen oder verweigert das von dem Kunden angegebene Kreditinstitut eine vom Kunden bereits erteilte Ermächtigung die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist Austrophone berechtigt, ein Entgelt in Höhe von EUR 3,60 brutto gem. Punkt A) zu fordern.
II. Festnetzdienste
1. Gesprächsentgelte
Festnetz-Telefonie
Gesprächsentgelte sowie sonstige Tarifmerkmale sind in der
aktuellen Leistungsbeschreibung (LB) (http://www.austrophone.at/de/lb.html)
und Tarifübersicht unter (http://www.austrophone.at/de/tarif.html ) ersichtlich.
2. Ein Betreiberwechsel durch den Kunden, dem Austrophone nicht
schriftlich zugestimmt hat, hat eine automatische Kündigung des Vertrages zu
Folge und löst eine Schaden-ersatzverrechnung aus.
3. Besondere
Schadenersatzregelung für Festnetz Telephonie:
Wird vom Vertragspartner während der Vertragslaufzeit die Löschung der Preselectionschaltung bei der A1 Telekom
Austria vorgenommen oder wird die Löschung der Preselection trotz aufrechtem
Vertrag durch einen anderen Telekommunikationsanbieter vorgenommen, ohne vorher ordnungsgemäß diesen Vertrag gekündigt und die Kündigungszeit eingehalten zu haben, wird dies
als Betreiberwechsel gem. II. Pkt. 2 der EB angesehen und der Vertrag
aufgelöst.
Es erfolgt eine pauschale Schadenersatzverrechnung in Höhe von EUR
36,00.